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INFO „NEUE“ DGUV REGEL 112-199

Im Zuge der Aktualisierung der DGUV Regel 112-199 wird Unternehmerinnen und Unternehmern eine fundierte Hilfestellung bei der Auswahl und Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten aufgezeigt.
 
Diverse Kapitel wurden ergänzt / überarbeitet:

Gefährdungsbeurteilung:

Dieser Punkt wird in der neuen DGUV 112-199 eingehend beschrieben. 
Vor jeder Benutzung von PSAgA ist diese durchzuführen.
Ergänzend wird der Grundsatz der körperlichen & geistigen Eignung der rettenden Person beschrieben.

Rettungskonzept:

In der bisherigen Fassung der DGUV 112-199 wurde dieser Begriff nicht berücksichtigt.
Trotz bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines Auffangsystems (PSA gegen Absturz) wird eine Person sicher aufgefangen. Es kann aber dennoch zu einem längeren, bewegungslosen Hängen in einem Auffanggurt führen und dies im weiteren Verlauf zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.
Um schnellstmöglich eine Rettung durchzuführen und damit wirksame Erste Hilfe zu gewährleisten, muss vor der Benutzung der PSAgA ein geeignetes Rettungskonzept erstellt werden.
Unter 6.4 wurde ergänzend vermerkt, dass der Verweis auf Feuerwehr oder eine Hilfeleistungsorganisation als alleinige Rettungsmaßnahme im Rettungskonzept nicht ausreichend ist.

Jährliche Unterweisung:

lt. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ wird im §31 vom jeweiligen Unternehmer die Bereithaltung der Benutzungsinformation der PSAgA gefordert und hier auch die Unterweisungen in Form von Übungen.
„Ziel der Unterweisung ist, dass die Benutzerinnen und Benutzer der PSA gegen Absturz im Fall der Rettung die Ausführung der Rettungsverfahren sicher beherrschen. Daher wird empfohlen, die Rettungsübungen gegebenenfalls nicht nur alle 12 Monate, sondern in kürzeren Abständen und unter annähernd realen Bedingungen zu wiederholen.“

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