Code of Conduct
Für die PHILIPPGRUPPE ist die Verbindung von unternehmerischem Handeln mit ethischen Grundsätzen eine Tradition und einer der wesentlichen Faktoren für den langfristigen Erfolg. Wir sind überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind und dass wir uns als Mitglieder der Wirtschaft darum bemühen, einen fairen Umgang zu pflegen und im Rahmen festgelegter Normen zu agieren. In unserem Code of Conduct sind verbindliche Verhaltensregeln zusammengefasst, deren Einhaltung wir bei allen Mitarbeitern (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE voraussetzen. Wir erwarten von allen Mitarbeitern (m/w/d) innerhalb der PHILIPPGRUPPE, dass sie sich an die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie beschäftigt sind, halten und ihre Verpflichtungen zuverlässig erfüllen. Ihre Geschäftstätigkeit ist in allen Aspekten von Ehrlichkeit und Fairness geprägt. Auch von unseren Partnern erwarten wir die Anerkennung ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihrem eigenen Unternehmen, gegenüber ihren Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern ebenso wie gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft. In diesem Code of Conduct (Verhaltenskodex) sind die Mindestanforderungen definiert, deren Einhaltung wir von unseren Mitarbeitern
(m/w/d), Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern erwarten. Dazu gehören:
» Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen jedes einzelnen anwendbaren Gesetzes
» Vermeidung von Interessenkonflikten
» Aktive und wirksame Bekämpfung jeder Form von Korruption und Bestechung
» Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
» Achtung der Menschenrechte
» Faire Arbeitsbedingungen
» Übernahme von Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter (m/w/d)
» Verhalten im Sinne des Umweltschutzes
» Vertraulichkeit
Durch die Verbundenheit mit der PHILIPPGRUPPE und durch die Beachtung der hier zusammengefassten
ethischen Prinzipien, trägt jeder einzelne dazu bei, unsere Unternehmensgruppe und das Umfeld, in dem wir täglich arbeiten, noch angenehmer und wertvoller zu gestalten.
DER UMGANG MITEINANDER
Alle Beschäftigten der PHILIPPGRUPPE behandeln sich gegenseitig mit Respekt und Wertschätzung. Der Umgang
miteinander ist stets von Fairness, Offenheit und Vertrauen geprägt. Wir nehmen aufeinander Rücksicht und gehen höflich und hilfsbereit miteinander um. Probleme werden beim Namen genannt und Konflikte durch offene Aussprache gelöst. Kritik wird sachlich und konstruktiv geübt; dies wird auch als Chance für die persönliche Weiterentwicklung sowie als Optimierung der gesamten Organisation verstanden.
GLEICHBERECHTIGUNG
Alle Mitarbeiter (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte (m/w/d) und Kollegen (m/w/d). Wir alle sind verpflichtet, die persönliche Würde anderer Mitarbeiter (m/w/d)
zu achten. Belästigungen, jede Form unerwünschter körperlicher Kontakte, sowie Mobbing sind verboten.
CHANCENGLEICHHEIT FÜR ALLE MITARBEITER (M/W/D)
Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner religiösen oder ideologischen Gesinnung, seiner politischen Ansichten, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution, seiner sexuellen Orientierung, seines Aussehens oder sonstiger persönlicher Eigenschaften
benachteiligt werden.
GESETZMÄSSIGKEIT
Jeder Mitarbeiter (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE muss sämtliche in seinem Arbeitsumfeld geltenden Gesetze und Vorschriften beachten und einhalten.
UMWELTSCHUTZ
Eine der Säulen unserer Strategie ist der Schutz unserer Umwelt, der sparsame Umgang mit Ressourcen und die nachhaltige Betriebsführung im Allgemeinen. Jeder Mitarbeiter (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE unterstützt seine/ihre Kollegen (m/w/d) und damit die PHILIPPGRUPPE stets bei der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeit und
ihrem ökologischen Bewusstsein.
ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Sicherheit aller Produktionsprozesse und die Sicherheit unserer Produkte sind für uns ein elementarer Grundsatz. Von allen Mitarbeitern (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Gefahrenbewusstsein sowie angemessene Aufmerksamkeit bei allen Tätigkeiten erwartet. Dies
gilt für sämtliche Gefahren, die sich am Arbeitsplatz unserer Mitarbeiter (m/w/d) oder bei der Verwendung unserer Produkte ergeben könnten. Unfälle oder Risken, Gefährdungspotentiale sowie Beinahe-Unfälle sind direkt dem zuständigen Vorgesetzten (m/w/d) zu melden. Dem Management der Geschäftseinheiten der PHILIPPGRUPPE obliegt es, eine sichere Organisation aufzubauen und diese zu überwachen. Jeder Vorgesetzte (m/w/d) ist für den Schutz seiner Mitarbeiter (m/w/d) verantwortlich und hat sie entsprechend einzuweisen, zu schulen und zu beaufsichtigen. Alle Führungskräfte (m/w/d) sind zur Durchführung von Risikobeurteilungen verpflichtet, um mögliche Risiken und Gefahrenpotentiale für Personen zu ermitteln und einzuschätzen. Dazu gehört auch die Organisation von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
DATENSCHUTZ UND UMGANG MIT INFORMATION
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter (m/w/d), Kunden (m/w/d) und Lieferanten (m/w/d) ist für uns selbstverständlich. Wir richten unsere Sicherheitsstandards und unser Handeln darauf aus, personenbezogene Daten vor dem Zugriff und dem unrechtmäßigen Gebrauch durch Unbefugte zu schützen. Auch unsere Geschäftspartner (m/w/d) sind zum sorgsamen Umgang mit Daten verpflichtet. Eine effektive und erfolgreiche Geschäftstätigkeit setzt voraus, dass alle relevanten Informationen ausschließlich den erforderlichen Adressatenkreis erreichen.
DOKUMENTATION
Alle relevanten Sachverhalte, welche die geschäftlichen Tätigkeiten und Transaktionen betreffen, sind systematisch und reproduzierbar zu dokumentieren. Dabei sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen genauso wie interne Richtlinien für
Dokumentationen zu beachten. Entsprechende detaillierte Richtlinien werden in unserem Management System zur Verfügung gestellt.
SPARSAMER UMGANG MIT UNTERNEHMENSRESSOURCEN
Es ist selbstverständlich, dass mit den Ressourcen des Unternehmens sparsam umgegangen werden soll. Wann immer Ressourcen genutzt werden, ist zu prüfen, ob dies im besten Interesse der PHILIPPGRUPPE geschieht. Wenn
verschiedene Varianten möglich sind, sollte immer die Wirtschaftlichste gewählt werden.
GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiter (m/w/d), die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen
haben, dürfen diese nur für Geschäftszwecke der PHILIPPGRUPPE verwenden und nicht an Dritte weitergeben (dazu zählen auch Familienangehörige und Freunde).
SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS
Jeder von uns ist für die Erhaltung des in der PHILIPPGRUPPE vorhandenen geistigen Eigentums wie z.B. Patente, Warenzeichen, Marken oder Know-how verantwortlich und muss alles Notwendige unternehmen, um dieses zu schützen. Dazu zählt auch das Unterlassen von Verhaltensweisen, die das Ansehen der PHILIPPGRUPPE beeinträchtigen können. Das geistige Eigentum anderer ist von uns zu respektieren.
VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN – PRIVATE BETÄTIGUNG
Jeder Mitarbeiter (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE muss die beabsichtigte Annahme einer Funktion in einem anderen Unternehmen, die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit oder die Absicht einer aktiven unternehmerischen Betätigung seinem Vorgesetzten (m/w/d) unverzüglich vor Antritt mitteilen. Dies gilt insbesondere nicht nur für die Übernahme von Funktionen in einem oder für ein Unternehmen, mit dem die PHILIPPGRUPPE in Geschäftsbeziehung
oder im Wettbewerb steht oder stehen könnte, sondern auch für Kapital- und Gewinnbeteiligungen in einem solchen Unternehmen. Interessenkonflikte zwischen den dienstlichen Aufgaben eines Mitarbeiters (m/w/d) und seinen persönlichen Interessen sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Abwicklung von Auftragsvergaben bzw. Beschaffungen. Hier sind mögliche Interessenkonflikte stets offen zu legen. Dies gilt auch für unternehmerische Verflechtungen der Mitarbeiter (m/w/d). Auch im privaten Umfeld sind Verhaltensweisen zu vermieden, die die Interessen der PHILIPPGRUPPE beeinträchtigen könnten.
VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN – SOZIALE NETZWERKE (M/W/D)
Auf Social Networking Seiten, sollten unsere Mitarbeiter (m/w/d) darauf achten, dass die von ihnen offengelegten Informationen die PHILIPPGRUPPE nicht in Verruf bringen. Sollten Mitarbeiter (m/w/d) politische Aussagen treffen, so müssen sie stets darauf achten, dass diese Aussagen nicht in Verbindung mit der PHILIPPGRUPPE gebracht werden.
Es ist nicht immer erwünscht, PHILIPP-bezogene Fotos, Kommentare und Videos zu teilen. Beleidigende Kommentare gegenüber PHILIPP Kollegen (m/w/d) können als Disziplinarvergehen gewertet werden. Die Mitarbeiter (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE dürfen auf legitime Kritik an der PHILIPPGRUPPE reagieren aber dürfen diese nicht entfernen. Blogs
und andere persönliche Websites, die den Autor nicht als PHILIPP Mitarbeiter (m/w/d) identifizieren und nicht die PHILIPPGRUPPE betreffen sind rein persönlich und unterliegen daher nicht diesem Code.
DER UMGANG MIT UNSEREN KUNDEN (M/W/D)
Die Mitarbeiter (m/w/d) der gesamten PHILIPPGRUPPE dürfen keine unlauteren Vorteile in Verbindung mit einer Geschäftsaktivität (Geld, Geschenke oder andere Gefallen oder Dienstleistungen) anbieten, versprechen,
gewähren oder annehmen. Die Mitarbeiter (m/w/d) im Vertrieb (Außendienst) sowie das Vertriebsmanagement
oder die Geschäftsleitung sind berechtigt- im Sinne der Pflege der Kundenbeziehungen-, Vorteile zu gewähren. Wenn Einladungen gegenüber Mitarbeiter (m/w/d) anderer Geschäftspartner (m/w/d) ausgesprochen werden, so ist auch das Management der eingeladenen Personen soweit möglich darüber im Voraus in Kenntnis zu setzen. Finanzielle Zuwendungen an Regierungsvertreter, Vertreter öffentlicher Einrichtungen, Mitarbeiter (m/w/d) oder Vertreter (m/w/d)
von Unternehmen, die mehrheitlich in Staats-, Landes- Gemeinde- oder Parteieneigentum sind, oder an politische
Parteien und deren Vertreter sind strengstens verboten.
DER UMGANG MIT UNSEREN LIEFERANTEN (M/W/D) – GESCHENKANNAHME
Die Mitarbeiter (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE dürfen weder ihre Position noch ihren Einfluss innerhalb
der PHILIPPGRUPPE ausnutzen, um persönliche Vorteile zu fordern, zu erlangen, zu akzeptieren oder
zuzusagen. Geschenke und Einladungen sowie andere Vorteile, die einen symbolischen Wert oder die branchenübliche
Normen überschreiten, müssen höflich aber bestimmt abgelehnt werden. Einladungen von Lieferanten (m/w/d) oder Kunden (m/w/d) an Mitarbeiter (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE dürfen branchenübliche Maßstäbe bezüglich ihres Gegenwerts nicht überschreiten. Alle Geschenke, die dennoch erhalten werden, sind zu sammeln und
werden zu speziellen Ereignissen unter allen Mitarbeitern (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE am jeweiligen Standort verteilt. Wir verlangen von unseren Lieferanten (m/w/d) und Partnern (m/w/d), dass sie bei ihren geschäftlichen Aktivitäten ethische Standards einhalten. Aus diesem Grund publizieren wir unsere eigenen Richtlinien, an welche sich die
Partner (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE halten sollen.
GELTUNGSBEREICH
Die Regeln dieses Code of Conduct (Verhaltenskodex) gelten für alle Mitarbeiter (m/w/d) der PHILIPPGRUPPE. In Zweifelsfällen ist die jeweils strengere Regel einzuhalten. Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann für alle Mitarbeiter (m/w/d), d. h. auch für Führungskräfte, zu disziplinären und letztendlich auch zu den in den jeweils anwendbaren Gesetzen vorgesehenen rechtlichen Maßnahmen und Konsequenzen führen. Alle Vorgesetzten (m/w/d)
mit disziplinarischer Verantwortung haben neben ihrer Vorbildfunktion die Aufgabe, diesen Verhaltenskodex im Unternehmen zu verbreiten und seine Einhaltung zu überwachen. Jeder Vorgesetzte ist im Rahmen seiner Führungsverantwortung dafür zuständig, dass alle Mitarbeiter (m/w/d) in seinem Verantwortungsbereich die Regeln dieses Verhaltenskodex verstehen und befolgen. Alle ihnen bekannt gewordenen Verstöße gemeldet haben und sich ihrer
Verantwortung dafür bewusst sind, dass ihre Mitarbeiter (m/w/d) die Regeln des Verhaltenskodex einhalten.
SCHLUSSWORT
Die Geschäftsleitung der PHILIPPGRUPPE ist mit der Sicherstellung der Einhaltung dieses Verhaltenskodex betraut. Die Geschäftsleitung wird die Einhaltung dieses Verhaltenskodex verfolgen, indem Sie alle gemeldeten Verstöße und alle gesetzten Gegenmaßnahmen erfasst. Jeder Mitarbeiter (m/w/d) ist berechtigt und aufgefordert, Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder die in der PHILIPPGRUPPE geltenden Richtlinien seinem / ihrem Vorgesetzten (m/w/d) oder einer
Vertrauensperson zu melden. Das Unternehmen verpflichtet sich, es keinem Mitarbeiter (m/w/d) nachteilig anzulasten, wenn er der Unternehmensleitung, einem leitenden Angestellten oder der Konzern Rechtsabteilung eine Verletzung oder eine vermutete Verletzung dieses Verhaltenskodex zur Kenntnis bringt.